AGB

1. Anmeldung
1.1 Anmeldungen bedürfen der Schriftform (Anmeldeformular) und sind für Minderjährige vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
1.2  Die Anmeldung ist bei der Schlagzeugschule "drum4fun" einzureichen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Vertrag wird erst mit der mündlichen Bestätigung durch die Schlagzeugschule wirksam.

2. Kündigung des Schülers
2.1 Die Kündigung des Unterrichts ist mit einer Frist von vier Wochen zum  Monatsende zulässig.
2.2 Die Kündigung kann auch mündlich rechtzeitig bei Oliver Schmitz eingehen.

3. Unterricht, Unterrichtszeit
3.1 Der Schüler hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft oder bestimmte Unterrichtszeiten.
3.2 Der Unterricht findet nach einem von der Schlagzeugschule festgelegtem Stundenplan in den Räumen Hauptstr. 534 oder in anderen zur Verfügung gestellten Räumen statt.
3.3 Die Dauer der Unterrichtseinheiten regelt die Entgeltordnung.

4. Entgeltordnung
4.1. In den Schulen der Gemeinde Apen festgesetzten Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

4.2  Die Gebühren beziehen sich auf das gesamte Jahr, d.h. Ferien werden durchbezahlt.

4.3 Für die Teilnahme am Unterricht wird folgendes Entgelt pro Monat per Lastschrift im voraus erhoben.

 

4.4 Entgeltordnung Schlagzeug:
1/2 Stunde Einzelunterricht = 48,00 Euro (576,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Einzelunterricht = 63,00 Euro (756,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Gruppenunterricht 3 Personen = 25,00 Euro (300,00 Euro im Jahr)

3/4 Stunde Gruppenunterricht 2 Personen = 33,00 Euro (396,00 Euro im Jahr)

 

4.5 Entgeltordnung Gitarre (Elektro/Akustik) und Geige:
1/2 Stunde Einzelunterricht = 55,00 Euro (660,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Einzelunterricht = 70,00 Euro (840,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Gruppenunterricht 3 Personen = 32,00 Euro (384,00 Euro im Jahr)

3/4 Stunde Gruppenunterricht 2 Personen = 40,00 Euro (480,00 Euro im Jahr)

4.6 Ferienmonate führen nicht zu einer Ermäßigung

5. Pflichten des Schülers
5.1 Der Schüler ist zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Begründete Verhinderungen sind rechtzeitig vorher durch den Schüler oder Erziehungsberechtigten der Lehrkraft mitzuteilen.

6. Versäumnis und Ausfall von Unterricht
6
.1 Bei vom Schüler versäumten oder abgesagten Einzelunterricht besteht kein Anspruch auf Nachholung.
6.2 Bei Unterrichtsausfall aus schulischen Gründen (z.B. Erkrankung d. Lehrkraft, Fortbildung, Musikmessen) wird der Unterricht soweit möglich durch eine Vertretung erteilt oder nachgeholt bzw. vorgezogen (Stunden-Gutschrift).

7. Verhalten in der Schule
7.1 Die Schüler sind verpflichtet alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört. Die Schüler sind weiterhin verpflichtet, den Weisungen der Schulleitung, des Lehrpersonals Folge zu leisten.
7.2 Die Einrichtungen und Gegenstände der Schule sind pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Schüler nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

8. Kündigung durch die Musikschule
8.1 Der Unterricht kann durch die Schlagzeugschule aus wichtigem Grund, der eine Fortsetzung unzumutbar macht, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.