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1. Anmeldung
1.1 Anmeldungen bedürfen der Schriftform (Anmeldeformular) und sind
für Minderjährige vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
1.2 Die Anmeldung ist bei der Schlagzeugschule "drum4fun"
einzureichen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Vertrag
wird erst mit der mündlichen Bestätigung durch die Schlagzeugschule
wirksam.
2. Kündigung des Schülers
2.1 Die Kündigung des Unterrichts ist mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende zulässig.
2.2 Die Kündigung kann auch mündlich rechtzeitig bei Oliver Schmitz
eingehen.
3. Unterricht, Unterrichtszeit
3.1 Der Schüler hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft
oder bestimmte Unterrichtszeiten.
3.2 Der Unterricht findet nach einem von der Schlagzeugschule
festgelegtem Stundenplan in den Räumen Hauptstr. 534 oder in anderen
zur Verfügung gestellten Räumen statt.
3.3 Die Dauer der Unterrichtseinheiten regelt die Entgeltordnung.
4. Entgeltordnung
4.1. In den Schulen der
Gemeinde Apen festgesetzten Ferien und an gesetzlichen Feiertagen
findet kein Unterricht statt.
4.2 Die Gebühren beziehen sich auf
das gesamte Jahr, d.h. Ferien werden durchbezahlt.
4.3 Für die Teilnahme am Unterricht
wird folgendes Entgelt pro Monat per Lastschrift im voraus erhoben.
4.4 Entgeltordnung Schlagzeug:
1/2 Stunde Einzelunterricht = 48,00 Euro (576,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Einzelunterricht = 63,00 Euro (756,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Gruppenunterricht 3 Personen = 25,00 Euro (300,00 Euro im
Jahr)
3/4 Stunde Gruppenunterricht 2
Personen = 33,00 Euro (396,00 Euro im Jahr)
4.5 Entgeltordnung Gitarre (Elektro/Akustik)
und Geige:
1/2 Stunde Einzelunterricht = 55,00 Euro (660,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Einzelunterricht = 70,00 Euro (840,00 Euro im Jahr)
3/4 Stunde Gruppenunterricht 3 Personen = 32,00 Euro (384,00 Euro im
Jahr)
3/4 Stunde Gruppenunterricht 2
Personen = 40,00 Euro (480,00 Euro im Jahr)
4.6 Ferienmonate führen nicht zu einer Ermäßigung
5. Pflichten des Schülers
5.1 Der Schüler ist zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
Begründete Verhinderungen sind rechtzeitig vorher durch den Schüler
oder Erziehungsberechtigten der Lehrkraft mitzuteilen.
6. Versäumnis und Ausfall von
Unterricht
6.1 Bei vom Schüler
versäumten oder abgesagten Einzelunterricht besteht kein Anspruch
auf Nachholung.
6.2 Bei Unterrichtsausfall aus schulischen Gründen (z.B. Erkrankung
d. Lehrkraft, Fortbildung, Musikmessen) wird der Unterricht soweit
möglich durch eine Vertretung erteilt oder nachgeholt bzw.
vorgezogen (Stunden-Gutschrift).
7. Verhalten in der Schule
7.1 Die Schüler sind
verpflichtet alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört. Die
Schüler sind weiterhin verpflichtet, den Weisungen der Schulleitung,
des Lehrpersonals Folge zu leisten.
7.2 Die Einrichtungen und Gegenstände der Schule sind pfleglich zu
behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Schüler nach den
gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
8. Kündigung durch die Musikschule
8.1 Der Unterricht kann durch die Schlagzeugschule aus wichtigem
Grund, der eine Fortsetzung unzumutbar macht, mit sofortiger Wirkung
gekündigt werden.
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